Kosten

Gesetzliche Krankenkassen

An beiden Praxisstandorten, sowohl als in Kaiserslautern als auch in Saarbrücken verfüge ich über eine Kassenzulassung und kann so mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Privatkassen

Die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie durch eine private Krankenversicherung hängt von dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. In der Regel werden Richtlinienverfahren (z.B. die Verhaltenstherapie) von den meisten Kassen übernommen. Zwischen den einzelnen privaten Kassen gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Falls sie privat versichert sind, klären sie vor der Durchführung eines Erstgesprächs bei mir, in welchem Umfang und in welcher Anzahl ihre Versicherung die Kosten einer Psychotherapie übernimmt. Meist reicht ein Anruf bei ihrem Sachbearbeiter aus.

Beihilfe

Die Beihilfe erstatte in der Regel auch die Kosten einer Verhaltenstherapie. Hierzu muss eine Therapieindikation vorliegen, das heißt es werden nur gewisse Krankheitsbilder von der Beihilfe als Voraussetzung für eine Psychotherapie anerkannt. Dies sind vor allem:

  • Angst (Panikattacken, generalisierte Angststörung) und Zwangsstörungen,
  • somatoforme und dissoziative Störungen,
  • affektive Störungen wie depressive Episoden in Folge eines Burnout-Syndroms,
  • PTBS ,
  • Anorexie ; Bulimie,
  • Insomnien (Schlafstörungen),
  • sexuelle Funktionsstörungen sowie
  • Persönlichkeitsstörungen ( z.B. Borderline),
  • psychische Folgen von Suchtkrankheiten oder
  • schweren chronischen Krankheitsverläufen,
  • Mangel- und Traumata in früher Kindheit

Vor der Aufnahme einer ambulanten Therapie steht ein Anerkennungsverfahren, indem die Voraussetzungen zur Aufnahme einer Psychotherapie geprüft werden. Zunächst muss der Patient seinen behandelnden Arzt (Psychiater oder Hausarzt) kontaktieren und sich von diesem einen Konsiliarbericht ausstellen lassen, indem festgestellt wird, dass die Psychotherapie notwendig ist und keine medizinische Kontraindikation vorliegt. Dann können fünf probatorische Sitzungen in meiner Praxis erfolgen, die auf jeden Fall von der Beihilfe. übernommen werden. Soll die Arbeit nach den probatorischen Sitzungen fortgesetzt werden muss ein Antrag gestellt werden auf Anerkennung der Psychotherapie. Das Anerkennungsverfahren erfordert außerdem ein vertrauensärztliches Gutachten, das die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung bestätigt. Dazu muss der Therapeut einen Bericht erstellen, der gemeinsam mit dem Konsiliarbericht in einem als „vertrauliche Arztsache“ gekennzeichneten und verschlossenen Umschlag an die Festsetzungsstelle geht. Diese bittet einen vertrauensärztlichen Gutachter um Stellungnahme, auf deren Grundlage die Beihilfestelle ihre Entscheidung fällt. Gegen Ende des Anerkennungsverfahrens erhält der Beamte einen widerspruchsfähigen Bescheid.

Die Beihilfefähig Verhaltenstherapie ist in ihrer Dauer begrenzt. Im Regelfall werden 5 probatorisches Sitzungen und 50 normale Sitzungen erstattet. Das Kontingent kann in besonderen Fällen bis auf 100 Sitzungen ausgeweitet werden.

Selbstzahler

Vorteile als Selbstzahler:

Ich behandle in einer Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Neben Patienten die Therapie über private Kasse, Beihilfe oder Kostenerstattung finanzieren, behandele ich selbstverständlich auch Selbstzahler. Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion. Oft führt die Innanspruchnahme einer Psychotherapie zu einer paradoxen Situation, der Patient bemüht sich im Rahmen einer Therapie, um die ernsthafte Verbesserung seiner psychischen Situation, die zu einer dauerhaften psychischen Stabilität führt. Durch die Innanspruchnahme einer Therapie entstehen ihm jedoch Nachteile beim Abschluss einer BU oder bei der Aufnahme in ein Beamtenverhältnis. Der Patient erhält zum Beispiel nur eine eingeschränkte BU oder gar keine. Um diese Nachteile zu umgehen oder weil man in keiner Akte das Etikett „psychische Erkrankung“ stehen haben will, wählen immer mehr Patienten den Weg als Selbstzahler, um einer Stigmatisierung vorzubeugen. Bei Anfrage als Selbstzahler wird ihn mein Honorar mitgeteilt.